KREIS STEINFURT. Welche Auswirkungen bringt die aktuelle Änderung der Energieeinsparverordnung, besser bekannt als EnEV, mit sich und was bedeutet sie für Bauherren und Handwerksbetriebe? Diese Frage stand im Mittelpunkt der jüngsten Versammlung der Innung Sanitär, Heizung, Klima und Klempnerei Steinfurt. Auf Einladung der Innung stellte Marius Miehe, technischer Berater beim Fachverband Sanitär-Heizung-Klima (SHK) NRW, die wichtigsten Neuerungen der Verordnung vor. Die EnEV regelt unter anderem, welche Auflagen in Sachen Stromverbrauch, Heizungstechnik und erneuerbare Energien für Hausbesitzer gelten. Zum 1. Januar 2016 treten verschärfte Energie-Standards für Neubauten in Kraft. So wird ab dann der höchstzulässige Jahresbedarf von Gebäuden an Primärenergie nochmals um 25 Prozent herabgesenkt, der zulässige Wärmeverlust der Gebäudehülle ebenfalls deutlich reduziert. Für die Betriebe aus der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Klempnerei-Branche bedeutet das viele Veränderungen in der täglichen Arbeit. So wird die Rolle der erneuerbaren Energien im Hausbau weiter gestärkt, auch dem Lüftungskonzept kommt eine stärkere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund steigt der Beratungsbedarf von Kunden, erläuterte Marius Miehe. Der SHK-Landesverband stellt deshalb unter anderem ein Musterschreiben für Mitgliedsbetriebe zur Verfügung, mit dem sie ihren Kunden die Notwendigkeit einer konzeptionellen Wohnraumlüftung erläutern können. Der Referent informierte die Vertreter der SHK-Fachbetriebe im Kreis Steinfurt über die gesetzlichen Anforderungen bei Änderungen und Erweiterungen von bestehenden Anlagen und erläuterte, welche Pflichten zur Nachrüstung für Hausbesitzer bestehen. Auch die Frage nach Fördermitteln war für die Innungsbetriebe von Interesse. So fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bestimmte energetische Maßnahmen im Eigenheim.