Seit Februar 2017 müssen Unternehmer nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Verbrauchern Auskunft geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen. Die konkret zu erteilenden Informationen hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zusammengefasst und Musterformulierungen erstellt.
Diese Informationen erhalten Sie unter "Mitgliederinformationen/Recht"